Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem VermieterSnap&Print sowie all seiner Lizenznehmern der Snap&Print GmbH (im folgenden Snap&Print genannt) und dem Mieter. Maßgebend istdiejenige Fassung, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültig ist. Abweichende Bedingungen desMieters gelten nur dann, wenn sie schriftlich anerkannt werden.

§2 Mietgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung einer Fotobox und Zubehör gegen Entgelt.

§3 Vertragsabschluss

Nach Angebotsanfrage des Mieters erhält dieser ein schriftliches Angebot von Snap&Print per E-Mail. Ein
Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragserteilung (z.B. per E-Mail) durch den Mieter und entsprechende
Buchungsbestätigung durch Snap&Print zustande. Umfang, Ort, Zeit und Ausführung der zu erbringenden
Leistung sind in der Buchungsbestätigung von Snap&Print geregelt.
Zusicherungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

§4 Zahlung des Mietbetrages

Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise je nach gebuchtem Paket.
Zahlung ist nach Leistungserbringung in bar oder per Banküberweisung innerhalb von einer Woche zu erbringen.

§5 Mietbedingungen

Gegenstand des Vertrages sind die im Mietvertrag aufgeführten Geräte und Zubehörteile. Snap&Print behält sich
das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche Geräte zu ersetzen.
Die Mietzeit beginnt mit dem abgeschlossenen Aufbau der Fotobox beim Mieter. Erfolgt der Aufbau vor Beginn
der Mietzeit, so bleibt Mietzeitbeginn der vertraglich vereinbarte Zeitpunkt. Die Mietzeit endet spätestens 24
Stunden nach Beginn der Mietzeit. Der Abbau sowie die Abholung sind nicht Bestandteil der Mietzeit.
Eine Abholung der Fotobox beim Vermieter ist möglich und erfolgt nach Vereinbarung. Ist eine Abholung der
Fotobox zum vereinbarten Zeitpunkt, aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht möglich, ist Snap&Print
zeitnah zu informieren.
Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache.
Insbesondere verpflichtet er sich dazu, die Mietsachen vor Um- oder Herunterwerfen sowie vor Kontakt mit
Flüssigkeiten zu schützen. Auch bei der Kabelverlegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen
abzusichern.
Dem Mieter wird es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter, die Mietsache zu
öffnen. Dies bezieht sich insbesondere auf Einstellungen der Software/Verstellung der Kamera.
Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht gestattet.
Ein Verbringen der Mietsache an einen anderen als den Ort der durch den Vermieter vorgenommenen
Inbetriebnahme ist nicht gestattet.

§6 Widerrufsrecht und Stornierung

Der Mieter hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Umdas Widerrufsrecht auszuüben, muss Snap&Print mittels einer eindeutigen Erklärung (ein mit der Postversandter Brief) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden.Der Widerruf ist zu richten an: Snap&Print GmbH, Am Johannisberg 1 in 55566 Bad Sobernheim. Die E-Mail-Adresse lautet: info@snap-and-print.de

Widerruft der Mieter den Vertrag, hat Snap&Print alle Zahlungen, die vom Mieter entrichtet wurden,
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über
ihren Widerruf dieses Vertrags bei Snap&Print eingegangen ist.
Dem Mieter wird über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus ein vertragliches Rücktrittsrecht nach folgender
Maßgabe eingeräumt: Kündigt der Mieter einen bereits geschlossenen Mietvertrag vor Beginn des Mietzeitraums,
wird eine Storno-gebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall fällig.
Stornogebühren werden wie folgt fällig:
Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 20% des vereinbarten Mietpreises.
Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50% des vereinbarten Mietpreises.
Rücktritt bis 4 Tage vor Mietbeginn: 60% des vereinbarten Mietpreises.
Rücktritt < 4 Tage vor Mietbeginn: 90% des vereinbarten Mietpreises.
Snap&Print kann die Bestellung des Mieters jederzeit stornieren. Im Falle einer Stornierung seitens Snap&Print
ist der entrichtete Mietpreis vollständig zu erstatten.

§7 Haftung

Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Vermieter unbeschränkt.Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei sonstigen Schäden. Die Haftung ist beschränkt aufdasjenige, was der Vermieter als Schaden erwarten konnte. Eine weitergehende Haftung, insbesondere imHinblick auf erwartete Verwendungen der Fotos, wird nicht übernommen.Der Mieter trägt die Verantwortung für die Fotobox und das Zubehör von der Anlieferung bis zur Rückgabe undhaftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit durch ihn oder seine Veranstaltungsteilnehmer entstehen. Wird die Fotobox, deren Bestandteile oder gemietetes Zubehör gestohlenbzw. gehen die Mietob-jekte verloren, haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung des jeweiligenMietgegenstandes. Bemessungsgrundlage ist der Zeitwert des jeweiligen Mietgegenstandes. Der Mieter haftetnicht für Defekte, die offensichtlich ohne äußere Einwirkung und auf Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind.Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und ist verpflichtet, dem Vermieter technischeStörungen unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden.

§8 Fotobox-Requisiten

Werden die Fotobox-Requisiten durch Verschmutzung, Beschädigung oder Verlust beschädigt, werden von
Snap&Print pauschal 20 Euro in Rechnung gestellt. Hiervon ausgenommen sind die Requisiten am Stock.
Stark verschmutzte Stoffhintergründe oder beschädigte Vinylhintergründe werden mit 50 Euro in Rechnung
gestellt.

§9 Urheber- und Nutzungsrechte, Onlinegalerie der erstellten Bilder, Datenschutz

Das Urheberrecht entsteht in der Person des Erstellers des Bildmaterials. Der Mieter muss sich bei diesem um
die Befugnis bemühen, das Bildmaterial verwenden zu dürfen. Das umfasst die Befugnis zur Veröffentlichung,
Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung bzw. Bearbeitung des Bildmaterials. Ansprüche oder Rechte
betreffend des Bildmaterials seitens des Vermieters bestehen nicht.
Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild und der auf
dem Bild-material abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht für die Verletzung von
Bildnis- oder sons-tigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer
entstandene Bildmaterial.
Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung
der Aufträge erforderlich sind, von Snap&Print gespeichert werden.

§10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, behalten die übrigen Bestimmungen
unverändert Gültigkeit.